Im „Solarpaket 1“ der Bundesregierung waren etliche Vereinfachungen für Steckersolar angekündigt worden. Eine der Maßnahmen sollte die vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister sein. Diese wurde jetzt von der Bundesnetzagentur vorgezogen.

Seit 1. April ist die Anmeldung von Steckersolargeräten ein Stück einfacher geworden: Wie politisch angekündigt, hat die Bundesnetzagentur den Anmeldeprozess im Marktstammdatenregister vereinfacht. Ab sofort müssen für die kleinen Solargeräte weniger Angaben gemacht werden als zuvor.

Vereinfachung „light“

In einem Statement hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur die Änderung bejubelt: „Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen“.

Was bedeutet die Vereinfachung konkret?

Bei der neuen Anmeldemaske gibt es nun drei Auswahlmöglichkeiten: Steckerfertige Solaranlage (neu und vereinfacht), Solaranlage auf einem Dach und andere größere Solaranlage (meist Freiflächen oder speziellere Anlagen).

Beim Klick auf „steckerfertige Solaranlage“ werden nur noch folgende Daten abgefragt (siehe Screenshot unten): Ein selbst zu vergebender Name, die Anzahl der Module und die gesamte Modulleistung in Wattpeak, die Wechselrichterleitung, dazu die Nummer des Stromzählers zur Zuordnung.

Wird am Steckersolargerät eine (kleine) Batterie betrieben, wird noch deren Leistung in Watt und die Kapazität in Kilowattstunden des Speichers abgefragt.

Diese Daten können der Rechnung oder den Datenblättern entnommen werden und deshalb sogar von Laien eingetragen werden.

Bislang mussten – wie bei großen Anlagen – noch Fragen zur Regelbarkeit durch den Netzbetreiber und ähnliches beantwortet werden; das hat oft zu Irritationen bei privaten Betreibern von Steckersolargeräten geführt.

Anmeldung beim Netzbetreiber bleibt – zumindest vorerst

Fazit

Die Vereinfachung der Anmeldung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber leider nicht mehr. Jetzt gilt es, das (noch nicht verabschiedete) Solarpaket 1 so schnell es geht in die Umsetzung zu bekommen und dann mit dem Solarpaket II gleich weitere Vereinfachungen für die Solarnutzung politisch anzugehen. Parallel muss die neue Produktnorm zügig verabschiedet werden, um die dort verankerten Sicherheitskriterien wirksam werden zu lassen. Steckersolargeräte sind bislang sehr sicher – und das soll auch so bleiben.

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